Allgemeine Geschäftsbedingungen
Transparente Vertragsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Möbelpacker-, Umzugs-, Kleintransport-, Räumungs- und Entrümpelungsleistungen, die zwischen Husain Mustafa, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „BlitzMöbelpacker24“, Pernerstorfergasse 94/39, 1100 Wien (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) abgeschlossen werden.
1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die das Geschäft zum Betrieb ihres Unternehmens gehört.
1.3 Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Individuelle Vereinbarungen und das konkrete Angebot gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Darstellungen und Preisbeispiele auf der Website sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – unverbindliche Informationen und noch kein verbindliches Angebot.
2.2 Der Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
2.3 Änderungen und Zusatzleistungen sollen aus Beweisgründen in Textform vereinbart werden. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Der Schwerpunkt liegt auf Möbelpacker- und Umzugsleistungen. Dazu können insbesondere Tragearbeiten, Be- und Entladen, Transport sowie ausdrücklich vereinbarte Verpackungs-, Demontage-, Montage-, Räumungs-, Entrümpelungs- oder Entsorgungsleistungen gehören.
3.2 Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen – insbesondere Verpackungsmaterial, Ein- und Auspacken, Möbelmontage, Anschluss oder Trennung technischer Geräte, Einrichtung von Haltezonen, Lift- oder Kranleistungen, Zwischenlagerung, Sonderentsorgung und Endreinigung – sind nicht im Leistungsumfang enthalten.
3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter und sorgfältig ausgewählte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Leistungserbringung bleibt im gesetzlichen Umfang unberührt.
4. Besichtigung, Mengenangaben und Kostenvoranschlag
4.1 Der Auftraggeber hat alle für die Kalkulation wesentlichen Umstände vollständig und richtig mitzuteilen, insbesondere Umfang und Art des Transport- oder Räumungsguts, Stockwerke, Lift, Tragewege, Zufahrts- und Parksituation, besondere Gewichte oder Abmessungen, erforderliche Demontagen sowie gefährliche oder besonders empfindliche Gegenstände.
4.2 Ob ein Preis als Pauschalpreis, verbindlicher Kostenvoranschlag, unverbindlicher Kostenvoranschlag oder Abrechnung nach Zeit- und Materialaufwand gilt, wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Bei Verbrauchern ist ein Kostenvoranschlag nur dann unverbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
4.3 Erweist sich eine beträchtliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags als unvermeidlich, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Die weitere Vorgangsweise wird abgestimmt; gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
4.4 Stellt sich vor Ort heraus, dass Angaben unvollständig oder unrichtig waren oder nicht erkennbare Zusatzleistungen erforderlich sind, werden Mehrleistungen und Mehrkosten vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies möglich und zumutbar ist.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt rechtzeitig dafür, dass die Leistung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
freier und sicherer Zugang zu Abhol- und Zielort, Stiegenhaus, Lift und Räumen,
notwendige Park- oder Haltemöglichkeiten und – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – erforderliche Genehmigungen,
ordnungsgemäße Verpackung, wenn das Verpacken nicht beauftragt wurde,
fachgerechte Trennung und Sicherung von Elektro-, Gas- und Wasseranschlüssen durch befugte Personen,
gesonderte Verwahrung von Bargeld, Wertpapieren, Schmuck, Dokumenten, Datenträgern, Schlüsseln, Medikamenten und sonstigen persönlichen Wertsachen,
Hinweis auf besonders schwere, zerbrechliche, wertvolle oder gefahrgeneigte Gegenstände sowie auf bauliche Besonderheiten.
6. Ausgeschlossene oder besonders zu vereinbarende Gegenstände
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung werden insbesondere keine gefährlichen Stoffe, explosiven oder leicht entzündlichen Materialien, Waffen, illegalen Gegenstände, Tiere, Pflanzen mit besonderen Transportanforderungen, unverpackten Flüssigkeiten, Bargeld, Wertpapiere oder außergewöhnlich wertvollen Kunst- und Sammlungsgegenstände übernommen. Gesetzliche Transport- und Entsorgungsvorschriften sind einzuhalten.
7. Termine, Leistungsfristen und Verzögerungen
7.1 Vereinbarte Termine und Zeitfenster sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei unvermeidbaren Verzögerungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber so rasch wie möglich.
7.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers – etwa behördliche Maßnahmen, unvorhersehbare Verkehrssperren, extreme Wetterereignisse oder sonstige Fälle höherer Gewalt – können zu einer angemessenen Verschiebung führen. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere bei Verzug, bleiben unberührt.
7.3 Kann die Leistung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht oder nur erschwert erbracht werden, kann der nachweislich entstandene, angemessene Mehraufwand verrechnet werden. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Mehraufwand entstanden ist.
8. Preise und Zahlung
8.1 Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und sonstiger verpflichtender Abgaben angegeben, soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt.
8.2 Zusatzleistungen und zusätzlicher Aufwand werden nur nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet. Soweit möglich, wird der Auftraggeber vor Entstehung wesentlicher Mehrkosten informiert.
8.3 Rechnungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist das Entgelt nach vollständiger Leistungserbringung und Rechnungserhalt ohne unnötigen Aufschub zu bezahlen.
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlichen Regelungen über notwendige und zweckentsprechende Betreibungs- und Einbringungskosten.
9. Stornierung außerhalb gesetzlicher Rücktrittsrechte
9.1 Gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben uneingeschränkt bestehen; für deren Ausübung wird keine Stornogebühr verlangt.
9.2 Möchte der Auftraggeber einen verbindlich erteilten Auftrag außerhalb eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechts nicht durchführen lassen, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer kann insbesondere den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen angemessenen Aufwand sowie einen gesetzlich zustehenden Schadenersatz verlangen. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Verwendung der reservierten Kapazität sind anzurechnen.
9.3 Eine pauschale Stornogebühr gilt nur, wenn sie im konkreten Angebot ausdrücklich, transparent und rechtswirksam vereinbart wurde.
10. Rücktrittsrecht von Verbrauchern bei Fern- und Auswärtsgeschäften
10.1 Bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, gelten die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG).
10.2 Für Dienstleistungen zur Beförderung von Waren, wenn der Vertrag einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG grundsätzlich kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Dies kann insbesondere auf konkret terminisierte Umzugs- und Transportleistungen von BlitzMöbelpacker24 zutreffen. Über das Nichtbestehen des Rücktrittsrechts wird der Verbraucher vor Vertragsabschluss informiert.
10.3 Für Entrümpelungs-, Räumungs-, Verpackungs-, Montage- oder sonstige Dienstleistungen, die nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ab Vertragsabschluss. Die nachstehende Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gelten nur, soweit im konkreten Fall ein Rücktrittsrecht besteht.
10.4 Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer rücktrittsfähigen Dienstleistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, und tritt er danach wirksam zurück, ist ein angemessener Betrag für die bis zum Rücktritt erbrachte Leistung zu zahlen, sofern die gesetzlichen Informations- und Zustimmungsvoraussetzungen erfüllt sind.
10.5 Bei vollständiger Erbringung einer rücktrittsfähigen Dienstleistung erlischt das Rücktrittsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere wenn der Verbraucher dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zugestimmt und vor Beginn bestätigt hat, den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung zur Kenntnis genommen zu haben.
11. Leistungshindernisse und Annahmeverzug
Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erreichbar, sind die Räumlichkeiten nicht zugänglich oder kann die Leistung aus einem anderen vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht begonnen oder fortgesetzt werden, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber und setzt – soweit angemessen – eine Nachfrist oder stimmt einen Ersatztermin ab. Der nachweislich entstandene, angemessene Mehraufwand kann nach den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet werden.
12. Schäden und Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden und nicht für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Zwingende transportrechtliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
12.2 Der Auftraggeber wird ersucht, äußerlich erkennbare Schäden möglichst sofort und verdeckte Schäden nach ihrer Entdeckung möglichst rasch in Textform mitzuteilen, damit eine zeitnahe Besichtigung und Beweissicherung erfolgen kann. Die Versäumung dieser Mitteilung lässt zwingende gesetzliche Ansprüche und Fristen unberührt.
12.3 Für Schäden, die ausschließlich auf einer vom Auftraggeber übernommenen, ungeeigneten Verpackung oder auf nicht mitgeteilten besonderen Eigenschaften des Transportguts beruhen, haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
13. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer – soweit gesetzlich vorgesehen und zumutbar – Gelegenheit zur Verbesserung zu geben. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Entrümpelung und Entsorgung
14.1 Der Auftraggeber erklärt, zur Verfügung über die zur Räumung oder Entrümpelung übergebenen Gegenstände berechtigt zu sein. Er bezeichnet eindeutig, welche Gegenstände entfernt werden dürfen. Persönliche Unterlagen, Wertsachen und Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten auszusondern oder klar zu kennzeichnen.
14.2 Die Entsorgung erfolgt im vereinbarten Umfang und nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben. Sondermüll, gefährliche Abfälle, Elektrogeräte oder andere besonders zu behandelnde Stoffe werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist.
14.3 Eine Anrechnung eines möglichen Verwertungswerts geräumter Gegenstände erfolgt nur, wenn dies im konkreten Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung
Beschwerden können an office@blitzmoebelpacker24.at gerichtet werden. Kann in einer konkreten Verbraucherstreitigkeit keine Einigung erzielt werden, informiert der Auftragnehmer den Verbraucher nach Maßgabe des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes auf einem dauerhaften Datenträger über die zuständige Stelle oder die zuständigen Stellen zur alternativen Streitbeilegung und darüber, ob er an einem solchen Verfahren teilnehmen wird.
16. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung abrufbar.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
17.2 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmern wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Verbrauchern erfolgt keine geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln.
Widerrufsbelehrung
Nur für rücktrittsfähige Dienstleistungen – nicht für gesetzlich ausgenommene terminisierte Güterbeförderungen
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns – BlitzMöbelpacker24, Inhaber Husain Mustafa, Pernerstorfergasse 94/39, 1100 Wien, Österreich, Telefon: +43 664 4391295, E-Mail: office@blitzmoebelpacker24.at – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel mit einem per Post versandten Brief oder per E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden; dessen Verwendung ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen dieser Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Zahlungspflicht erfüllt sind.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: BlitzMöbelpacker24, Inhaber Husain Mustafa, Pernerstorfergasse 94/39, 1100 Wien, Österreich
E-Mail: office@blitzmoebelpacker24.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am / Vertrag abgeschlossen am: ____________________________
Name des Verbrauchers / der Verbraucher: ____________________________
Anschrift des Verbrauchers / der Verbraucher: ____________________________
Datum: ____________________________
Unterschrift: ____________________________ (nur bei Mitteilung auf Papier)