Privatumzüge sind nicht absetzbar. Beruflich veranlasste Umzüge schon – teilweise.
Absetzbar
Transportkosten, Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung, Doppelbelastung max. 12 Monate.

Steuerberater empfohlen – jeder Fall ist individuell.
Privatumzüge sind nicht absetzbar. Beruflich veranlasste Umzüge schon – teilweise.
Transportkosten, Reisekosten zur Wohnungsbesichtigung, Doppelbelastung max. 12 Monate.

Steuerberater empfohlen – jeder Fall ist individuell.